Content Strategist Agent: Themen mit Begründung
Die meisten Marketingteams haben keine Themenknappheit. Sie haben eine lange Themenliste ohne Priorität und ohne Begründung.
Der Content Strategist Agent liefert genau diese Begründung: welches Thema, welcher Winkel, für welche Zielgruppe, mit welchem Ziel. Er plant, er schreibt nicht. Sein Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage für das Team und das Briefing, das an Agenturen und freie Autorinnen und Autoren geht.
Sechs Skills gehören zu diesem Agent:

Was der Content Strategist Agent übernimmt
- Themen-Ideation aus Projekt-Knowledge
Vorschläge entlang von Zielgruppe, Positionierung und Suchintention, abgeleitet aus Ihrem hinterlegten Projektwissen statt aus Branchenfloskeln. Bei mehreren Marken und Ländern getrennt je Projekt.
- Keyword-Cluster und Wettbewerbs-Winkel
Themen werden zu Clustern gebündelt und gegen die Winkel des Wettbewerbs geprüft, bevor Produktionsbudget gebunden wird.
- Content-Recycling-Plan
Zu jedem Thema steht vorab fest, welche Kanalformate daraus entstehen. Ein Thema trägt mehrere Ausspielungen, statt als Einzelstück zu enden.
- Redaktionsbriefing und Content-Audit
Briefings, die Agenturen und freie Autorinnen und Autoren ohne Rückfragen umsetzen können, und die Entscheidung, ob Bestand aktualisiert, zusammengelegt oder neu geschrieben wird.
Die sechs Skills dieses Agents
Themen-Ideation aus Projekt-Knowledge, Keyword-Cluster-Briefing, Wettbewerbs-Winkel-Analyse, Content-Recycling-Plan, Redaktionsbriefing für Autorinnen, Autoren und Agenturen, Content-Audit mit Entscheidung aktualisieren, zusammenlegen oder neu.
Content Strategist Agent live sehen
Was in jedem Agent fest verankert ist
Kontext zuerst
Projekt-Knowledge und Corporate Language stehen vor jeder Best Practice.
Ergebnisse entstehen aus Ihrem Wissen, nicht aus Branchenfloskeln.
Qualität als Pflichtschleife
Eine siebenstufige Prüfschleife mit Selbstprüfung läuft vor jeder Ausgabe.
Das Ergebnis ist ein freigabefähiger Entwurf, kein Rohtext.
Grenzen und Belegpflicht
Anti-Halluzination, Belegpflicht und Rechtsmarkierungen sind fest hinterlegt.
Was nicht belegt ist, wird markiert statt behauptet.